Zufriedenheitsgarantie
So sind Sie immer auf der sicheren Seite:
Wir möchten, dass Sie mit unserer Leistung zufrieden sind.
Deshalb wird die erste Zahlung erst dann fällig, wenn wir erste Erfolge
erzielt haben.
Beispiele:
Innerhalb der Existenzgründung oder Unternehmensberatung:
- die erste Zahlung wird fällig, wenn wir die erste Version des Businessplans oder Konzeptentwurfs präsentiert haben. Die Restzahlung erfolgt bei Fertigstellung.
Innerhalb der Personalvermittlung:
- wenn wir nichts anderes vereinbart haben, wird die erste Zahlung dann fällig, wenn der Arbeitnehmer schon 6 Wochen beschäftigt ist. Die Schlusszahlung wird dann fällig, wenn der Arbeitnehmer schon 6 Monate beschäftigt ist.
Für Arbeitsuchende ist die Vermittlung kostenlos.
Innerhalb der Bearbeitung von Förderanträgen:
- wenn wir nichts anderes vereinbart haben, wird die erste Zahlung erst dann fällig, wenn die Unterlagen zu 50% fertig gestellt sind und die Schlusszahlung bei Förderzusage des jeweiligen Förderinstitutes.
So sind Sie immer auf der sicheren Seite!